Dr. Thomas Sitte im Interview mit der Konrad-Adenauer-Stiftung "Der Grundwert des Lebens steht zur Disposition" von Norbert Arnold
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 26. Februar 2020 das Verbot der „Geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Gericht monierte, dass die Autonomie des Menschen zu stark beschnitten werde.
Damit steht der Gesetzgeber vor der schwierigen Aufgabe, eine neue Regelung für dieses ethisch sensible Thema zu finden. Sowohl der Schutz des menschlichen Lebens als auch die Selbstbestimmung des Menschen, die auch ein selbstbestimmtes Sterben einschließt, müssen dabei berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für den Gesetzgeber die Frage, wie autonome Entscheidungen am Lebensende im Sinne des BVerfG-Urteils ermöglicht und gleichzeitig wirksame Grenzen für die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe, etwa durch Sterbehilfeorganisationen, gezogen werden können.
Das komplette Interview geführt von Norbert Arnold finden Sie als PDF zum herunterladen auf der Webseite der Konrad-Adenauer-Stiftung: