Aufgaben der Stiftung

Einfach gesagt, der Hospiz- und Palliativgedanke soll verbreitet werden, jeder soll Zugang zur palliativen Begleitung erhalten können.

Entsprechend der Verfassung sind die Aufgaben der Stiftung zur Verwirklichung des Stiftungszweckes:

(a) Verbreitung der Ziele der Hospizarbeit und Palliativversorgung durch Öffentlichkeitsarbeit, öffentliche Veranstaltungen, Veröffentlichungen,

(b) Förderung des Aufbaus der ambulanten und stationären Hospizarbeit und Palliativversorgung in Deutschland durch

  • Vernetzung der vorhandenen Versorger insbesondere durch...
  • ihre Unterstützung zur gegenseitigen Hilfe und Information
  • die Förderung der projektbezogenen Zusammenarbeit
  • die Beratung in Fragen der Hospizarbeit und Palliativversorgung
  • die Förderung des Aufbaus, der weiteren Entwicklung und des Betriebes eines Informationssystems über hospizliche und palliative Inhalte

(c)  Organisation und Unterstützung der Aus-, Fort- und Weiterbildung durch Veranstaltung von Tagungen und Kongressen

(d) Organisation und Unterstützung von Maßnahmen für Erkrankte und deren Angehörige/Zugehörige durch

  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Hilfe bei der psychosozialen Betreuung und der Behandlung von Betroffenen einschließlich ihrer Angehörigen/Zugehörigen
  • Unterstützung, Errichtung und Betrieb von Einrichtungen zur Erholung für Erkrankte einschließlich ihrer Angehörigen/Zugehörigen auch bei der Aufnahme in bestehende Einrichtungen

(e) Förderung wissenschaftlicher Vorhaben durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Verwirklichung von Forschungsprojekten auf den Gebieten der Hospizarbeit und Palliativversorgung.

Deutsche Palliativstiftung - Präambel

Sterbenszeit ist als letzte Lebensphase Lebenszeit.

Schwerstkranke und Sterbende sind Schwache, denn Sterben als Lebensphase zeichnet sich durch den Verlust der leiblichen, psychischen, sozialen und spirituellen Unversehrtheit in unterschiedlichem Ausmaß aus und führt damit zu einer Abhängigkeit Sterbender von Dritten.

Als solche Schwache brauchen Sterbende die Fürsorge unserer Gesellschaft und im Sinne der Daseinsvorsorge auch unseres Staates, unserer Länder und unserer Gebietskörperschaften. Denn der Wert unserer Gesellschaft misst sich nicht zuletzt daran, wie wir mit unseren Schwachen umgehen, und die Verantwortung für die Daseinsvorsorge Schwerstkranker und Sterbender muss gemeinschaftlich wahrgenommen werden.

Die Daseinsfürsorge Schwerstkranker und Sterbender darf sich jedoch nicht alleine auf pflegerische und medizinische Versorgung reduzieren, sondern muss im Sinne der Hospizidee und des Palliative Care-Ansatzes umfassender erfolgen.

(aus der Präambel der Stiftungsverfassung vom 08. Mai 2010)

Pläne der Stiftung

Die Gründungsstifter haben konkrete Pläne für die Umsetzung ihrer Ziele sowohl in regionalen als auch überregionalen Projekten definiert.

Die Deutsche PalliativStiftung hat sich dabei ehrgeizige Ziele vorgenommen. Die Gründungsstifter wissen, dass sie mit dem bereits vorhandenen Grundstockvermögen und ihren derzeitigen Möglichkeiten nicht alles sofort werden umsetzen können. Sie sind aber überzeugt, dass ihre Idee und ihr Potenzial den aktuellen Erfordernissen entsprechen. Und wenn es gelingt, für diese Anliegen die notwendige breite Unterstützung sowohl ideell als auch personell und finanziell zu finden, können alle gemeinsam einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gehen.

Deutsche PalliativStiftung
Am Bahnhof 2

36037 Fulda