Grundsätze guter Stiftungspraxis
Die Deutsche PalliativStiftung orientiert sich in Ihrem Handeln an den Grundsätzen guter Stiftungspraxis des Bundesverbands Deutscher Stiftungen. Dieses wurde von der Vollversammlung der Deutschen PalliativStiftung am 13. August 2010 beschlossen.
Die Deutsche PalliativStiftung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Dieser besteht aus rund 4.000 Stiftungen sowie weiteren 7.000 die über Stiftungsverwaltungen mitgliedschaftlich verbunden sind. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen ist der größte und älteste Stiftungsverband Europas.
Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Die folgenden Informationen über die Deutsche PalliativStiftung entsprechen der Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Auch wenn wir eine junge Stiftung sind, wollen wir von Anfang an entsprechend unseren eigenen Vorstellungen, die konform gehen mit der Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft, offenlegen, wer wir sind, was wir wollen, woher unser Geld kommt und wohin wir es ausgeben. Bitte haben Sie Verständnis, dass deshalb noch nicht alle Informationen vollständig vorhanden sind.
Hier erfahren Sie mehr über die Initiative Transparente Zivilgesellschaft
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Deutsche PalliativStiftung
Am Bahnhof 2
36037 Fulda
Telefon 0661 | 48049797
Telefax 0661 | 48049798
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www.palliativstiftung.com
Gründungsjahr: 2010
Ansprechpartner für die Initiative Transparente Zivilgesellschaft:
Dr. med. Thomas Sitte
Geranienstraße 6
36041 Fulda
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2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
5. Tätigkeitsberichte und Kostenplanung
Im Mai 2010 hat die Stiftung formal mit der Arbeit begonnen. Unsere Gründungsstifter waren aber auch zuvor schon sehr aktiv in der Förderung, Aufbau und Aufklärungsarbeit für die Hospizarbeit und Palliativversorgung.
6. Personalstruktur
Folgende Personalstruktur der Deutschen PalliativStiftung gibt es seit ihrem Gründungsjahr 2010: 2010 wurden keine Mitarbeiter fest angestellt. Erst ab 2011 konnte die Stiftung drei Büromitarbeiterinnen einstellen. Solange die Stiftung jedoch finanziell über regelmäßige Zuwendungen verfügen, sind alle Verträge überwiegend in Teilzeit bzw. auf Stundenbasis sowie befristet. Ein Großteil der Arbeit geschieht weiterhin ehrenamtlich. Die Anzahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter beträgt etwa 15, die jedoch in unterschiedlichen zeitlichem Aufwand und bei unterschiedlichen Aufgaben unterstützen. Dies ist zum Beispiel regelmäßige Unterstützung bei den Tätigkeiten im Büro oder bei der Betreuung von Infoständen.
7. Angaben zur Mittelherkunft
- Wir werden Ihnen unsere Mittelherkunft im Rahmen unseres Jahresberichts, beginnend mit dem ersten Jahr der Deutschen PalliativStiftung (Rumpfjahr 2010) an dieser Stelle bekanntgeben.
- Wir verfügen über ein Grundstockvermögen von 250.000,- € aus den Privatvermögen der Gründungsstifter. Im Grundstockvermögen sind keinerlei Firmenmittel enthalten.
- Für die laufende Arbeit nehmen wir Spenden von Firmen, Einrichtungen und Privatpersonen entgegen.
- Eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2014 bis 2016 finden Sie hier.
8. Angaben zur Mittelverwendung
Die Angaben zur Mittelverwendung finden Sie in den Tätigkeitsberichten der Deutschen PalliativStiftung unter Punkt 5.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
Im Jahr 2011 wurde der Förderverein "...leben bis zuletzt!" zur finanziellen und ideellen Unterstützung der Hospizarbeit und Palliativversorgung durch die Deutsche PalliativStiftung gegründet. Nähere Informationen finden Sie hier.
Eine weitere gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten z. B. ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisationen o. ä. besteht nicht.
10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
- Mit dem Jahresabschluss 2019 werden wir die Angaben zu allen Spenden über 1.000 € hier namentlich vermerken.
- Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, werden von uns zusätzlich kenntlich gemacht.
- Spenden über 1.000 € von Privatpersonen, die namentlich nicht genannt werden möchten, werden mit „n.n.“ gekennzeichnet. Die Namen sind der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt selbstverständlich bekannt.
- Spenden über 1.000 € von Firmen und Einrichtungen werden grundsätzlich namentlich veröffentlicht.