Kein Recht auf Suizidmittel nach Wunsch
Berlin, Fulda. Am 26. Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht auch in letzter Instanz die Klage auf Natrium-Pentobarbital (NaP) zur Tötung abgelehnt. Unterstützt von der DGHS, einem sogenanntem „Sterbehilfe“verein, hatten zwei Mitglieder geklagt, damit sie sich durch dieses Medikament das Leben nehmen könnten (Aktenzeichen 3 C 8.22 u. a.).
Das begehrte Natrium-Pentobarbital (NaP) ist ein altbekanntes Narkosemittel, das überdosiert zum Atemstillstand führt. Die Patienten werden bewusstlos und sterben an Sauerstoffmangel. Dieselbe Wirkung wäre auch mit sehr vielen anderen Medikamenten erreichbar.
Die Deutsche PalliativStiftung begrüßt das Urteil ausdrücklich. „Suizidmittel nach Wunsch tragen zu einer weiteren Normalisierung der Beihilfe zur Selbsttötung und damit zur Enthumanisierung auch unserer Gesellschaft bei.“, so der stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende Prof. Dr. iur. utr. Carsten Schütz. Der Vorstandsvorsitzende Dr. med. Thomas Sitte ergänzt: „Was wir zuallererst brauchen, ist ein Abbau von Fehlversorgung und eine flächendeckende Verfügbarkeit schneller Leidenslinderung bei schwerkranken Menschen. Da mangelt es immer noch und hierauf müssen sich die staatlichen und gesellschaftlichen Anstrengungen endlich fokussieren!“
Über die Deutsche PalliativStiftung
Die Deutsche PalliativStiftung engagiert sich seit 2010 dafür, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, an einem vertrauten Ort, inmitten vertrauter Menschen, ohne körperliche Beschwerden und unter ganzheitlicher Betreuung sein Leben bis zum Ende leben zu können.
Unterstützt wird eine Medizin mit Maß und Menschlichkeit, die jeder Mensch selbstbestimmt an seinem Lebensende in Anspruch nehmen kann. Jeder sollte darüber informiert sein, welche Optionen und Möglichkeiten der Behandlung und gegebenenfalls auch der Lebensverkürzung es am Lebensende gibt – dabei hilft die Deutsche PalliativStiftung.
Nur dann ist jeder Mensch auch frei in der Entscheidung, wie menschlich sein Leben zu Ende gehen soll