Verfassungsgericht setzt Selbstbestimmung der ohnehin Starken über den Schutz der Schwächsten.

Pressemitteilung:

„Sterbehilfevereine“ jetzt in Deutschland willkommen“

FULDA Das Bundesverfassungsgericht hat am 26.02.2020 ein wegweisendes Urteil verkündet und das Verbot geschäftsmäßiger Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt. Jetzt wird die Erleichterung der Selbsttötung für Kranke und Lebensmüde zur normalen Dienstleistung.

Wertvorstellungen und Lebensziele ändern sich. Es ist kein Wunder, dass sich auch das Bundesverfassungsgericht gegen den eindeutigen Willen des Parlaments hat verleiten lassen, künftig lebensverkürzende Maßnahmen auch hierzulande zu fördern und damit die Schwächsten allein zu lassen.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst natürlich auch die höchstpersönliche Herrschaft über den eigenen Tod. Doch darf niemand gegen seinen Willen zum Suizid gezwungen werden. Mit der Nichtigkeitserklärung des § 217 StGB wird dies aber unausweichliche Folge sein: Denn wer Sterbehilfe erlaubt, macht über kurz oder lang Sterben zur Pflicht – erst recht in einer so ökonomisierten Gesellschaft wie der unseren.

Direktor des Sozialgerichts und Stiftungsrat der Deutschen PalliativStiftung, Dr. Carsten Schütz, kritisiert die Übergriffigkeit des sich allmächtig wähnenden Senats: „Wenn ein entgrenztes Gericht selbst in so fundamentalen gesellschaftlichen Fragen wie dem Sterben die eindeutige Mehrheitsentscheidung des Parlaments nicht mehr achtet, hat es offensichtlich jeden demokratischen Respekt verloren.“

„Erfahrungen aus allen anderen Staaten zeigen: Angebot schafft Nachfrage“, so der Palliativmediziner Dr. Thomas Sitte von der Deutschen PalliativStiftung; „Die Deutsche PalliativStiftung wird sich auch gegen den Mainstream weiter dafür einsetzen, dass irgendwann jeder wissen, kann: Leiden lindern ist ohne Töten möglich. Sie steht unverbrüchlich weiter an der Seite der Schwächsten.“

Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Dr. med. Thomas Sitte
Palliativmediziner und Vorstandsvorsitzender

Die Stellungnahme der Deutschen PalliativStiftung zum Urteil des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des § 217 StGB und Vorschläge zum Umgang damit können Sie hier als PDF herunterladen.

Deutsche PalliativStiftung

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Am Bahnhof 2

36037 Fulda